Bürgermeister ist Panketal ein Hauptberuf. Das gilt natürlich auch für eine Bürgermeisterin, das sagen wir ab jetzt nicht mehr immer dazu.
Der Bürgermeister ist der Leiter der Verwaltung und damit Chef von allen, die im Rathaus arbeiten. Das ist seine Hauptaufgabe.
Der Bürgermeister muss den Leuten im Ort alles Wichtige mitteilen, was Panketal betrifft. Dazu schreibt er Beiträge im Panketalboten und auf der Homepage der Gemeinde.
Außerdem ist er Mitglied der Gemeindevertretung und muss dort ganz genau berichten, was in der Verwaltung passiert und was sie plant.
Zur Gemeindevertretung gehören zur Zeit ungefähr 30 Menschen aus Panketal. Bei den Abstimmungen der Gemeindevertretung hat der Bürgermeister eine Stimme. An den Sitzungen der Gemeindevertretung darf übrigens jeder teilnehmen und auch selbst Fragen stellen.
In Finanzangelegenheiten darf und muss der Bürgermeister mit der Verwaltung bis zu einer bestimmten Höhe selbst entscheiden. Bei größeren Beträgen entscheidet die Gemeindevertretung.
In vielen Fragen entscheidet die Gemeindevertretung und nicht der Bürgermeister, zum Beispiel
o was und wo gebaut werden soll
o wie viele Menschen in den Kitas arbeiten
o wie hoch die Hundesteuer ist
o wie oft man die Straße vor seinem Haus fegen muss
Der Bürgermeister muss aber der Gemeindevertretung bei der Entscheidung helfen: Er muss die Informationen vorbereiten und genau erklären, welche Gründe für oder gegen eine bestimmte Entscheidung sprechen und wie die Gesetzeslage dazu ist. Dabei unterstützen ihn die Fachleute in der Verwaltung, die sich in den Themen besonders gut auskennen.
Weder der Bürgermeister noch die Gemeindevertretung können über Themen entscheiden, für die Panketal gar nicht zuständig ist. Dazu gehört zum Beispiel
o Welche Strecke die Busse fahren
o Wie oft die S-Bahn fährt
o Wie die Polizei in Panketal kontrolliert oder überwacht
o Ob eine Ampel einen grünen Rechtsabbieger-Pfeil bekommt
Der Bürgermeister muss aber bei denen, die darüber entscheiden, die Meinungen und Argumente vorbringen, auf die sich die Gemeindevertretung geeinigt hat. Das ist Teil seiner zweiten Aufgabe: Der Vertretung der Gemeinde nach außen.
